Annahme von
Bauschutt & Bodenaushub
Was darf in den Bauschutt
- Abflussrohre aus Steingut
- Betonbruch, Beton (ohne z.B. bitumen- oder teerhaltigen Anhaftungen), Betonteile, Blumentröge (z.B. aus Beton, Stein), Bimsstein,
- Dachziegel (gebrannt), Dekobeton
- Estrich
- Fliesen (inkl. Klebstoff), Fliesen ohne Anhaftungen
- Grabsteine, Granit
- Keramikteile wie Toiletten- und Waschbecken, Kacheln, Keramik
- Mörtel am Mauerwerk, Mauerwerk, Mauerwerksbruch
- Pflastersteine, Putz
- Schamottesteine aus Holzöfen (NICHT aus Nachtspeicheröfen), Schiefer, Steinfliesen, Steine (ohne z.B. bitumen- oder teerhaltigen Anhaftungen), Steinbrunnen, Schlacke (umbelastet)
- Zement (ausgehärtet), Ziegel, Tonschiefer
- Ytong, Ytong-Steine müssen separat angeliefert werden und dürfen nicht in den Bauschutt
- Asphalt-Straßenaufbruch muss auch gesondert angeliefert werden
Was darf nicht in den Bauschutt
- Glasbausteine
- Schamottsteine aus Nachtspeicheröfen
- Steine,Beton mit z.B. bitumen-/teerhaltigen Anhaftungen
- Putz und Bauschutt mit Ölverunreiningung
- teerhaltiger Straßenaufbruch
- Holz, Heraklit, Holzfaserdämmplatten, Gipskarton, Rigips, Tapeten, Kunststoff aller Art
Annahme von Bodenaushub
Der Bodenaushub mus unbelastet und frei von Verunreinigung ( z.B. Kunststoff,Holz u.s.w.) sein
Sollten unsere Mitarbeiter bei der Durchsicht Verunreinigungen oder Störstoffe im Bauschutt oder Bodenaushub feststellen, so behalten wir uns vor die Annahme zu verweigern.
Wenn sie sich nicht sicher sind können sie uns gerne anrufen